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Im Falle eines Unfalls


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Im Falle eines Unfalls

Verkehrsunfall, was tun?

Wenn Sie Zeuge eines Unfalls sind denken Sie daran:

  • die Unfallstelle absichern
  • wenn notwendig den Rettungsdienst anfordern (Tel Nr 112)
  • die Unfallstelle so gut wie möglich kennzeichnen
  • die Namen und Adresse eventueller Zeugen aufschreiben
  • alle Beweise sichern
  • die Kennzeichen aller beteiligter Fahrzeuge aufschreiben

Wenn Sie selbst am Unfall beteiligt sind:

  • die Gültigkeit und Echtheit der Wagenpapiere der anderen Beteiligten aufschreiben, eventuell die Kopie der grünen Karte austauschen
  • den Einsatz der Polizei anfordern wenn keine Aussicht auf eine Einigung besteht. Die Koordinaten der Polizeimannschaft am Einsatz aufschreiben
  • alle Verletzungen, auch die nur gering scheinen, melden
  • den Unfallbericht der Polizei vervollständigen lassen wenn eine Einzelheit oder ein Fehler Ihnen später noch auffällt

Welche Formalitäten sind auszufüllen?

  • Melden Sie den Unfall an ihre Versicherung per Einschreiben, denn für sie sind die Diskussionen der Versicherungen über die ökonomischen Fragen sehr wichtig
  • Vergessen Sie nicht im Falle eines Wege-Unfalles (Dienstfahrt oder Weg zur/von der Arbeit) den Vorfall als Arbeitsunfall durch Ihren Arbeitgeber melden zu lassen.

Rechtsbeistand:Wir raten Ihnen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen wenn:

  • Sie einen Familienangehörigen verloren haben
  • Sie selbst oder ein Angehöriger schwer verletzt wurden und eine schwere Behinderung zu befürchten ist
  • Wenn es sich um hohe finanzielle Entschädigungen handelt und das Unfallgeschehen nicht klar ist. Die Honorare werden zum Teil durch ihre Haftpflicht beglichen.

Ein wichtiger Ratschlag!

  • Legen Sie sich unverzüglich einen Ordner an in dem Sie alle Kopien von Dokumenten und Briefen aufbewahren.
  • Lesen Sie alle Dokumente sehr aufmerksam und melden Sie alle Unklarheiten, auch die geringsten Schreibfehler.
  • Vernachlässigen sie keine Einzelheit, auch nicht die kleinste, denn es könnte sein das dies der springende Punkt sein könnte auf dem die Gegenseite ihre Verteidigung aufbaut.

Im Falle eines Unfalls im Ausland:

  • Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Vereinigung Fédération Européenne des Victimes de la Route FEVR